Mit sofortiger Wirkung sind bis zum 10. April 2020 alle öffentlichen Veranstaltungen in der Stadt Erfurt untersagt, wie es in einer Pressemitteilung der Stadt Erfurt heißt. Damit verschärft die Stadtverwaltung ihre Allgemeinverfügung von dieser Woche, in der öffentliche Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen noch erlaubt waren. „Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, da auch bei einer geringeren Besucherzahl natürlich ein Ansteckungsrisiko herrscht. Das Coronavirus macht ja nicht vor einer kleineren Gruppe Menschen halt. Insofern müssen wir jetzt mit dieser Konsequenz handeln“, sagte Erfurts Sozialbeigeordnete Anke Hofmann-Domke.
Bürgerservice arbeitet drei Tage ohne Besucherverkehr
In der heutigen Sitzung des städtischen Pandemiestabes wurde außerdem festgelegt, dass in der kommenden Woche der Besucherverkehr in der Stadtverwaltung ausgesetzt wird. Von Montag bis einschließlich Mittwoch werden die Besucherservice der verschiedenen Ämter geschlossen bleiben. Es wird nur in dringenden Ausnahmefällen einen Bürgerkontakt geben. Telefonisch sind die Ämter aber weiterhin erreichbar. „Als Stadtverwaltung brauchen wir die drei Tage Zeit, um unseren Bürgerservice für den Pandemiefall neu zu sortieren. Unser großes Ziel ist es, Besucher und Mitarbeiter vor Ansteckung zu schützen“, so Hofmann-Domke.
Rathaus für Besucher gesperrt
Ab sofort ist auch das Rathaus für Besucher gesperrt. Touristen oder Besuchergruppen werden bis zum 10. April nicht mehr eingelassen. Öffentliche Veranstaltungen im Festsaal fallen mit sofortiger Wirkung aus. Oberbürgermeister Andreas Bausewein lobte die Arbeit des städtischen Pandemiestabes. „Seit Tagen wird da eine sehr gute Arbeit geleistet. Es ist eine besondere Situation und damit für alle neu, aber wir merken, dass wir auch im Pandemiefall funktionieren“, sagte er.
Was ist eine „öffentliche Veranstaltung“?
Wie der Sprecher der Stadt Erfurt dem t.akt-Magazin mitteilt, sind öffentliche Veranstaltungen alle, die nicht privat sind. „Die Stadt wird keine privaten Geburtstage verbieten, aber alles Kulturelle, Demos, Stadtführungen etc.“, heißt es. Bars und Restaurants dürfen laut Sprecher geöffnet bleiben. „Wenn es eine Lokalität/Restaurant ist, dann trifft die Anordnung (noch) nicht zu.“
Demnach umfasst der Begriff „öffentliche Veranstaltung“ sämtliche zeitlich begrenzte Veranstaltungen an Orten, zu denen die Öffentlichkeit zugelassen ist, entweder aufgrund der Art des Ortes (z.B. Diskotheken) oder aufgrund der Beziehung zwischen den Veranstaltern und den Gästen. Auch wenn Eintrittsgeld verlangt oder Eintrittskarten verkauft werden, handelt es sich hier um eine öffentliche Veranstaltung. Wenn zur Feier eines bestimmten Ereignisses nur geladene Gäste Zutritt haben, handelt es sich nicht um eine öffentliche Veranstaltung (z.B. eine Geburtstagsfeier).